Eine Scheidung in Deutschland kostet im Durchschnitt zwischen 1.500 und 20.000 EUR — je nachdem, ob sie einvernehmlich oder strittig ablaeuft. Hinzu kommt das Trennungsjahr, das in den allermeisten Faellen Pflicht ist. Trotzdem wissen viele Betroffene nicht, woraus sich die Kosten tatsaechlich zusammensetzen, welche Schritte zwingend notwendig sind und wo sie sparen koennen, ohne auf ihre Rechte zu verzichten.

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Was kostet eine Scheidung?

Die Gesamtkosten einer Scheidung haengen im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: dem Verfahrenswert (frueher Streitwert) und der Frage, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig verlaeuft.

Art der Scheidung Typische Kosten Dauer
Einvernehmlich (ein Anwalt genuegt) 1.500 – 3.500 EUR 4 – 8 Monate
Strittig (je ein Anwalt pro Partei) 5.000 – 20.000+ EUR 1 – 3+ Jahre

Angaben ohne Versorgungsausgleich und Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn). Der Versorgungsausgleich ist in der Regel verpflichtend und erhoht die Kosten.

Der grosse Unterschied: bei einer einvernehmlichen Scheidung genuegt ein einziger Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Beide Parteien tragen die Kosten gemeinsam. Bei einer strittigen Scheidung benoetigt jede Seite einen eigenen Anwalt — und die Kosten koennen sich bei Unterhaltsstreitigkeiten, Sorgerechtsverfahren oder Zugewinnausgleichsklagen schnell vervielfachen.

Der Ablauf — Vereinfachte Timeline

Jede Scheidung in Deutschland durchlaeuft im Grundsatz 4 Phasen:

  1. Trennung — Die Ehepartner leben getrennt (auch innerhalb derselben Wohnung moeglich, sofern getrennte Lebensfuehrung nachweisbar ist). Das Trennungsjahr beginnt
  2. Trennungsjahr — Mindestens 12 Monate getrennte Lebensfuehrung. Ohne Trennungsjahr lehnt das Gericht den Scheidungsantrag ab (Ausnahme: unzumutbare Haerte)
  3. Scheidungsantrag — Ein Anwalt reicht den Antrag beim zustaendigen Familiengericht ein. Die Gegenseite wird angehoert
  4. Versorgungsausgleich und Urteil — Das Gericht fuehrt den Versorgungsausgleich durch (Aufteilung der Rentenansprueche) und spricht die Scheidung aus

Der detaillierte Ablauf — mit konkreten Fristen, Dokumenten und einer Erklaerung, wann Sie tatsaechlich einen Anwalt brauchen — ist im ausfuehrlichen Leitfaden beschrieben.

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Das Trennungsjahr — Was Sie wissen muessen

Das Trennungsjahr ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 1566 BGB). Erst nach Ablauf dieses Jahres kann der Scheidungsantrag gestellt werden. Wichtige Punkte:

  • Getrennte Lebensfuehrung ist Pflicht — das bedeutet: getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsfuehrung (Kochen, Waschen, Einkaufen), keine gemeinsamen Mahlzeiten. Der blosse Umzug in ein anderes Zimmer reicht nicht aus, wenn der Alltag weiterhin gemeinsam gestaltet wird
  • Trennung in der gemeinsamen Wohnung ist moeglich — aus wirtschaftlichen Gruenden erlaubt das Gesetz die Trennung unter einem Dach. Beide Seiten muessen jedoch nachweisen koennen, dass sie tatsaechlich getrennt leben
  • Steuerklassenwechsel — im Jahr der Trennung koennen Sie noch gemeinsam veranlagt werden. Ab dem 1. Januar des Folgejahres muessen Sie die Steuerklasse wechseln (in der Regel auf Klasse I oder II fuer Alleinerziehende)
  • Kein Versoehungsversuch laenger als 3 Monate — eine kurzfristige Versoehnung (maximal 3 Monate) unterbricht das Trennungsjahr nicht. Dauert die Versoehnung laenger, beginnt das Trennungsjahr von vorn

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

Die Scheidungskosten bestehen aus drei Hauptposten:

  • Gerichtskosten — berechnet anhand des Verfahrenswerts. Bei einem Verfahrenswert von 10.000 EUR betragen die Gerichtsgebuehren ca. 300-400 EUR
  • Anwaltskosten — ebenfalls vom Verfahrenswert abhaengig, nach dem Rechtsanwaltsverguetungsgesetz (RVG). Fuer einen einzelnen Anwalt bei einvernehmlicher Scheidung: ca. 1.000-2.500 EUR
  • Zusatzkosten bei Folgesachen — Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht. Jede Folgesache erhoeht den Verfahrenswert und damit die Kosten erheblich

Die vollstaendige Kostenaufstellung — mit einer Erklaerung, wie der Verfahrenswert berechnet wird, und konkreten Beispielrechnungen — finden Sie im detaillierten Leitfaden.

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⚖️

Scheidung — Zahlen und Fakten

Deutschland 2026

~150.000 Scheidungen pro Jahr

Rund jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Die Tendenz ist leicht ruecklaeufig, aber die Zahlen bleiben hoch.

85% einvernehmlich

Die grosse Mehrheit der Scheidungen wird einvernehmlich abgewickelt — mit einem Anwalt und geteilten Kosten. Nur 15% werden strittig.

14,6 Jahre durchschnittliche Ehedauer

Die Ehe dauert im Schnitt fast 15 Jahre bis zur Scheidung. Je laenger die Ehe, desto hoeher oft der Versorgungsausgleich.

Verfahrenswert bestimmt die Kosten

Der Verfahrenswert setzt sich zusammen aus: 3 Monatsnettoeinkommen beider Ehepartner + 10% des Vermoegens (abzgl. Freibetraege). Er bestimmt sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten.

Haeufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Anwalt fuer die Scheidung?
Ja — mindestens einer der Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genuegt ein Anwalt fuer den Antragsteller; der andere Ehepartner stimmt dem Antrag lediglich zu. Bei strittigen Punkten (Unterhalt, Sorgerecht, Vermoegen) brauchen beide Seiten einen eigenen Anwalt.

Kann ich das Trennungsjahr umgehen?
Nur in absoluten Ausnahmefaellen — bei sogenannter unzumutbarer Haerte (z. B. schwere Misshandlung, Bedrohung). In der Praxis wird dies sehr selten anerkannt. Das Gericht erwartet in der Regel den Nachweis des vollstaendigen Trennungsjahres.

Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der waehrend der Ehe erworbenen Rentenansprueche. Beide Partner haben Anspruch auf die Haelfte der Rentenpunkte, die der jeweils andere waehrend der Ehezeit gesammelt hat. Das Gericht fuehrt diesen Ausgleich von Amts wegen durch — er ist also nicht optional, ausser bei Ehen unter 3 Jahren.

Wie hoch ist der Unterhalt nach der Scheidung?
Die Hoehe des nachehelichen Unterhalts haengt vom Einkommensgefaelle zwischen den Ex-Partnern ab. Faustregel: der besserverdienende Partner zahlt 3/7 der Einkommensdifferenz als Unterhalt. Die genaue Berechnung, Dauer des Anspruchs und Sonderfaelle sind im ausfuehrlichen Leitfaden erklaert.

Die Scheidung ist ein Prozess mit vielen rechtlichen und finanziellen Details. Der ausfuehrliche Leitfaden fuehrt Sie Schritt fuer Schritt durch den gesamten Ablauf — von der Trennung bis zum rechtskraeftigen Urteil.

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