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Eine Scheidung wirft viele Fragen auf — von Kindesunterhalt ueber den Zugewinnausgleich bis hin zu Versicherungen und der gemeinsamen Immobilie. Dieser Ueberblick beantwortet die haeufigsten Fragen und bietet Checklisten fuer die wichtigsten Entscheidungen, die Sie waehrend und nach der Scheidung treffen muessen.

Kindesunterhalt

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Duesseldorfer Tabelle, die jaehrlich aktualisiert wird. Zwei Faktoren bestimmen die Hoehe:

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  1. Das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils — das Nettoeinkommen abzueglich berufsbedingter Aufwendungen (Fahrtkosten, berufsbedingte Kleidung) und anderer Unterhaltspflichten
  2. Das Alter des Kindes — die Tabelle unterscheidet 4 Altersgruppen: 0-5, 6-11, 12-17 und ab 18 Jahre

Mindestunterhalt 2026

Altersgruppe Mindestunterhalt Abzgl. halbes Kindergeld Zahlbetrag
0-5 Jahre 480 EUR – 125 EUR 355 EUR
6-11 Jahre 551 EUR – 125 EUR 426 EUR
12-17 Jahre 645 EUR – 125 EUR 520 EUR
Ab 18 Jahre 689 EUR – 125 EUR 564 EUR

Werte fuer die niedrigste Einkommensgruppe (bis 2.100 EUR bereinigtes Nettoeinkommen). Bei hoeheren Einkommen steigt der Unterhalt stufenweise gemaess der Duesseldorfer Tabelle.

Wer zahlt Kindesunterhalt?

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht ueberwiegend lebt, zahlt den Barunterhalt. Der betreuende Elternteil erfuellt seine Unterhaltspflicht durch die taegliche Betreuung (Naturalunterhalt). Bei einem Wechselmodell (Kind lebt zu gleichen Teilen bei beiden Eltern) wird der Unterhalt anteilig nach dem Einkommen beider Eltern berechnet.

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

  • Minderjaerige Kinder — bis zum 18. Geburtstag, ohne Einschraenkung
  • Volljaehrige Kinder in Erstausbildung — waehrend der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums (inkl. angemessener Orientierungsphase)
  • Kein Unterhalt — wenn das volljaehrige Kind selbst ausreichend verdient oder die Ausbildung schuldhaft verzoegert

Zugewinnausgleich — Haeufige Fragen

Was ist Zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Gueterstand in Deutschland — er gilt automatisch, wenn kein Ehevertrag mit einem anderen Gueterstand (Guetertrennung, Guetergemeinschaft) geschlossen wurde. Waehrend der Ehe bleibt das Vermoegen getrennt. Erst bei der Scheidung wird die Vermoegensvergroesserung (der Zugewinn) ausgeglichen.

Zaehlen Erbschaften und Schenkungen zum Zugewinn?
Nein. Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermoegen hinzugerechnet, nicht dem Zugewinn. Wenn Sie waehrend der Ehe 50.000 EUR erben, erhoeht sich Ihr Anfangsvermoegen um diesen Betrag — Ihr Zugewinn verringert sich entsprechend. Die Wertsteigerung des Erbes zaehlt allerdings zum Zugewinn.

Kann mein Partner Vermoegen vor der Scheidung beiseiteschaffen?
Das Gesetz schuetzt vor sogenannten illoyalen Vermoegensverschiebungen. Wenn ein Partner nach der Trennung Vermoegen verschenkt, verschwendet oder beiseite schafft, um den Zugewinnausgleich zu reduzieren, wird der verschobene Betrag bei der Berechnung wieder hinzugerechnet. Der Stichtag ist wichtig: Vermoegen, das nach Zustellung des Scheidungsantrags verschoben wird, bleibt im Endvermoegen.

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Die Immobilie ist oft der groesste Vermoegenswert und eine der schwierigsten Fragen bei der Scheidung. Es gibt mehrere Optionen:

Option 1: Ein Partner uebernimmt die Immobilie

  • Ein Partner kauft dem anderen seinen Anteil ab
  • Der Uebernahmepreis richtet sich nach dem aktuellen Verkehrswert
  • Die bestehende Finanzierung muss umgeschrieben werden (Bank muss zustimmen)
  • Vorteil: Kinder koennen in der gewohnten Umgebung bleiben

Option 2: Verkauf und Erloes aufteilen

  • Die Immobilie wird auf dem freien Markt verkauft
  • Der Erloes (nach Tilgung der Restschuld) wird aufgeteilt
  • Vorteil: Klare Verhaeltnisse, keine fortlaufende Bindung

Option 3: Teilungsversteigerung

  • Wenn keine Einigung moeglich ist, kann jeder Miteigentuemer eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen
  • Nachteil: Der erzielte Preis liegt haeufig 20-30% unter dem Marktwert
  • Sollte nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden

Option 4: Vermietung

  • Keiner der Partner wohnt in der Immobilie; sie wird vermietet
  • Die Mieteinnahmen werden geteilt
  • Nachteil: Erfordert dauerhafte Kooperation zwischen den Ex-Partnern

Versicherungen nach der Scheidung

Die Scheidung hat Auswirkungen auf zahlreiche Versicherungen. Pruefen Sie die folgenden Punkte:

Versicherung Was aendert sich?
Krankenversicherung Familienversicherung endet mit Rechtskraft der Scheidung. 3 Monate Nachversicherungsfrist fuer eigene Versicherung
Haftpflichtversicherung Familientarif endet. Beide Partner brauchen eine eigene Haftpflicht. Der ausziehende Partner ist bis Jahresende mitversichert
Hausratversicherung Muss an die neue Wohnsituation angepasst werden (neue Adresse, veraenderter Hausrat)
Lebensversicherung Bezugsberechtigten aendern! Sonst geht die Auszahlung im Todesfall an den Ex-Partner
Kfz-Versicherung Wer das Fahrzeug behaelt, uebernimmt die Versicherung. SF-Klasse pruefen
Riester-Rente Mittelbare Foerderung (ueber den Ehepartner) entfaellt. Eigenen Vertrag abschliessen oder auf Zulagen verzichten

Scheidungs-Checkliste

Was Sie nach der Scheidung regeln muessen

1. Krankenversicherung

Innerhalb von 3 Monaten eigene Versicherung abschliessen (freiwillig gesetzlich oder privat). Kinder bleiben in der Familienversicherung des betreuenden Elternteils.

2. Steuerklasse aendern

Steuerklasse I (oder II fuer Alleinerziehende) beim Finanzamt beantragen. Ab dem Folgejahr der Trennung ist die gemeinsame Veranlagung nicht mehr moeglich.

3. Testament und Erbfolge

Das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners entfaellt mit Rechtskraft der Scheidung. Gemeinsame Testamente werden unwirksam. Neues Testament errichten.

4. Bankvollmachten und Konten

Gemeinsame Konten aufloesen oder in Einzelkonten umwandeln. Alle Vollmachten des Ex-Partners widerrufen.

5. Versicherungen anpassen

Haftpflicht, Hausrat, Lebensversicherung, Kfz: Bezugsberechtigte und Versicherungsnehmer pruefen und aendern.

6. Namensaenderung (optional)

Den Geburtsnamen wieder annehmen oder den Ehenamen behalten — beides moeglich. Aenderung beim Standesamt mit rechtskraeftigem Scheidungsbeschluss.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Aendert sich das Sorgerecht durch die Scheidung?
Nein. Das gemeinsame Sorgerecht besteht nach der Scheidung automatisch fort. Beide Eltern treffen weiterhin gemeinsam Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten (Schulwahl, medizinische Eingriffe, Religionszugehoerigkeit). Alltaegliche Entscheidungen trifft der betreuende Elternteil allein.

Wann wird das alleinige Sorgerecht uebertragen?
Nur in Ausnahmefaellen — wenn das Kindeswohl gefaehrdet ist (Misshandlung, Vernachlaessigung, schwere psychische Erkrankung eines Elternteils). Ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht wird vom Familiengericht geprueft, wobei das Jugendamt und ggf. ein Verfahrensbeistand fuer das Kind angehoert werden.

Was ist das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht sichert den regelmaessigen Kontakt zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil. Ein typisches Umgangsmodell: jedes zweite Wochenende, ein Nachmittag pro Woche und die Haelfte der Schulferien. Die genaue Regelung koennen die Eltern frei vereinbaren; bei Streit entscheidet das Familiengericht.

Weitere haeufige Fragen

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Bei sehr geringem Einkommen (Mindestverfahrenswert 4.000 EUR) liegen die Gesamtkosten bei ca. 1.000-1.500 EUR (Gericht + ein Anwalt). Bei durchschnittlichen Einkommen (Verfahrenswert 15.000-20.000 EUR) sind es 2.500-4.000 EUR.

Kann ich die Scheidung steuerlich absetzen?
Seit 2013 koennen Scheidungskosten nicht mehr als aussergewoehnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Ausnahme: Kosten, die existenziell notwendig sind (z. B. bei einer Scheidung zur Abwehr einer wirtschaftlichen Notlage). In der Praxis wird diese Ausnahme selten anerkannt.

Wie lange besteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Es gibt keine feste Regel. Der nacheheliche Unterhalt ist grundsaetzlich zeitlich befristet. Die Dauer haengt von der Ehedauer, dem Alter der Kinder, dem Ausmass ehebedingter Nachteile und der wirtschaftlichen Situation beider Partner ab. Bei langen Ehen (ueber 20 Jahre) mit grossem Einkommensgefaelle kann der Unterhalt auch unbefristet sein.

Was passiert mit gemeinsamen Schulden?
Gemeinsame Schulden (z. B. ein Immobilienkredit auf beide Namen) bestehen nach der Scheidung fort. Die Bank kann weiterhin von beiden Partnern die volle Rueckzahlung verlangen (Gesamtschuldner). Im Innenverhaltnis koennen die Ex-Partner eine Aufteilung vereinbaren — aber gegenueber der Bank haften beide.

Muss ich den Scheidungstermin persoenlich wahrnehmen?
Ja. Beide Ehepartner muessen zum muendlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht persoenlich erscheinen. Eine Vertretung durch den Anwalt ist nicht moeglich. Ausnahmen gibt es nur in Ausnahmefaellen (z. B. schwere Krankheit, Auslandsaufenthalt).

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